Anfang März 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Lieferkettengesetzes, „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, verabschiedet.[1] Mit dem Gesetz sollen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben und mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter), verpflichtet werden, auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in ihrer gesamten Lieferkette zu achten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 5 Mio. Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass die Unternehmen zunächst im Rahmen ihres Risikomanagements nur bei ihren unmittelbaren Lieferanten tätig werden müssen und dies nur für Risiken, die sie verursacht oder zu denen sie beigetragen haben. Es kann ihnen aber bei Missständen in ihrer gesamten Lieferkette eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, wenn sie davon Kenntnis erlangt haben oder Kenntnis hätten erlangen können. Schon ein niedriger Einkaufspreis oder eine kurze Lieferzeit könnten als mögliche Beiträge eines deutschen Unternehmens zu dem fraglichen Missstand ausgelegt werden.
Das Anliegen des Gesetzes, die Menschenrechtslage weltweit zu stärken, ist nachvollziehbar. Der vorliegende Entwurf ist aber problematisch: Es fehlt den Unternehmen die erforderliche Transparenz ihrer Lieferketten und der Durchgriff auf die Lieferanten. Der sich daraus ergebende erhebliche Aufwand, mit fraglichem Nutzen, wird unterschätzt, während der Nutzen relativ zu möglichen Alternativen fraglich ist.
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Eine aktualisierte Version gibt es hier:
[1] BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) (2021): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, Bearbeitungsstand 01.3.2021, 21:21 Uhr, Download von https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sorgfaltspflichtengesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 am 03.03.2021
[2] Hansen (2021): „Bundesregierung will am Mittwoch Lieferkettengesetz auf den Weg bringen“, Download von https://www.reuters.com/article/deutschland-lieferketten-idDEKCN2AT28E am 02.03.2021